Krypto Steuer Österreich: Umfassender Leitfaden zur Besteuerung digitaler Währungen

Seit dem Aufkommen der Kryptowährungen haben sich sowohl Anlagestrategien als auch die steuerlichen Rahmenbedingungen stetig weiterentwickelt. Mit der Einführung der ökosozialen Steuerreform erfährt die Besteuerung von digitalen Währungen in Österreich seit März 2022 eine bedeutende Veränderung. Für dich als Investor bedeutet dies, dass die Krypto Steuer Österreich für Transaktionen und Erträge aus digitalen Währungen einige Veränderungen birgt. In dieser Ära der digitalen Vermögenswerte ist es zu empfehlen, dass du dich mit den Bestimmungen zur Besteuerung digitaler Währungen auseinandersetzt, um die Möglichkeiten für dich optimal zu nutzen und  Überraschungen bei der Steuererklärung für Kryptowährungen in Österreich zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund stellt dieser Leitfaden eine essenzielle Ressource dar, um die aktuellen steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen zu verstehen. 

Wichtige Erkenntnisse

  • Neuerungen in der Krypto-Steuerlandschaft Österreichs seit dem ökosozialen Steuerreformgesetz im März 2022.
  • Kryptowährungen sind nun in Österreich als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG 1988) mit einem Sondersteuersatz von 27,5% steuerpflichtig.
  • Die Besteuerung erfolgt bei dem Tausch in Fiat-Währungen (z.B. Euro, USD), Dienstleistungen oder andere Werte (z.B. NFTs).
  • Der Tausch von Krypto zu Krypto ist steuerlich unbeachtlich. Allerdings werden die Anschaffungskosten bis zum Tausch in Fiat fortgeführt. 
  • Realisierte Verluste können mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden

Was sind Kryptowährungen und deren steuerliche Einordnung in Österreich

In Österreich werden Kryptowährungen als digitale Darstellungen eines Werts betrachtet, die nicht von einer Zentralbank oder einer öffentlichen Stelle herausgegeben werden (§ 27b Abs 4 EStG). Diese Form der digitalen Vermögenswerte hat ihre Akzeptanz als Tauschmittel gefunden und zieht dadurch steuerliche Betrachtungen nach sich. Mit der Einführung der ökosozialen Steuerreform am 1. März 2022 hat sich die steuerliche Einordnung von Kryptowährungen essentiell verändert. Sie gilt als Teil der Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegt einem Sondersteuersatz von 27,5%

Im Kontext der Steuererklärung 2022 und 2023 ist es für Anleger besonders wichtig, die Veränderungen im Bereich der Krypto Steuer in Österreich zu beachten. Die ordnungsgemäße Berichterstattung von Erträgen und Verlusten aus dem Handel sowie der Nutzung von Kryptowährungen ist grundlegend für eine richtige Steuererklärung. Zusätzlich gibt es neue Optimierungsmöglichkeiten durch den Ausgleich mit anderen Kapitalmarkt Erträgen. 

Nachfolgend eine Übersicht der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen gemäß der neuen Regulierung:

KategorieDefinitionBeispieleSteuersatz
Laufende EinkünfteZinsen oder Einkünfte aus KryptowährungenLending, Mining27,5%
Realisierte WertsteigerungenGewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen in Fiat, Dienstleistungen oder andere Werte.Veräußerung von Bitcoin in Fiat-Geld. Tausch von Ethereum in ein NFT. 27,5%

Zu beachten ist, dass es bei der steuerlichen Einordnung von Kryptowährungen keinen Unterschied macht, ob es sich um laufende Erträge oder um realisierte Kursgewinne handelt; beide unterliegen derselben Besteuerung nach dem Sondersteuersatz von 27,5%.

Überblick über die steuerliche Behandlung von Krypto-Einkünften seit März 2022

Seit der Implementierung der ökosozialen Steuerreform im März 2022 stehen Anleger in Österreich vor Änderungen bei der Besteuerung im Umgang mit digitalen Währungen. Die Steuerlandschaft hat sich geändert und es ist empfehlenswert, dass du dich mit den Auswirkungen dieser Veränderungen auf deine Krypto Einkünfte in Österreich befasst, um Überraschungen vorzubeugen und die neuen Regelungen für dich sinnvoll zu nutzen.

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital

Einkünfte aus der Überlassung von Kapital beziehen sich auf Erträge, die du durch das Zur-Verfügung-Stellen von Kryptowährungen in Form von Zinsen erhältst. Dies könnte beispielsweise durch das Lending von Kryptowährungen auf einer Plattform erfolgen, wo du im Gegenzug Zinsen für deine digitalen Assets erhältst. Solche Einkünfte unterliegen in Österreich einem Sondersteuersatz von 27,5%. 2023 werden diese nicht automatisch abgezogen und es ist deine Aufgabe, die Erträge korrekt in deiner Steuererklärung anzugeben und abzuführen. 

Realisierte Wertsteigerungen und deren Versteuerung

Bei der Veräußerung von Kryptowährungen gegen Fiat-Währungen, NFTs oder andere Werte entstehende realisierte Wertsteigerungen stellen ebenfalls eine steuerpflichtige Einkunftsart dar. Unabhängig davon, wie lange du die Kryptowährung gehalten hast, wird der Gewinn – der Unterschied zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis – mit 27,5% versteuert.

Beim Tausch von Kryptowährung zu Kryptowährung entsteht keine Steuerpflicht direkt, sondern erst beim Tausch in Fiat oder andere Werte. Allerdings werden die Anschaffungskosten mitgetragen. Auch beim Krypto zu Krypto Tausch und ab der ersten Transaktion. Um die Steuer richtig zu berechnen und eine transparente Nachvollziehbarkeit der einzelnen Transaktionsschritte für das Finanzamt sicherzustellen, ist eine akkurate Dokumentation aller Trades notwendig. Diese empfehlen wir dir, um auf mögliche Fragen durch das Finanzamt vorbereitet zu sein. Zusätzlich sparst mit einer genauen Dokumentation später viel Zeit und Geld. 

Die Veränderungen der Krypto-Steuer durch die Ökosoziale Steuerreform

Die ökosoziale Steuerreform hat maßgebliche Änderungen für die Besteuerung von digitalen Vermögenswerten in Österreich mit sich gebracht. Eines der Schlüsselelemente dieser Reform ist eine weitgehende Angleichung an Kapitalvermögen. Durch diese Neuerung wird der Großteil der Kryptowährungen nun zu einem einheitlichen Sondersteuersatz von 27,5% veranlagt. Dies stellt einen erheblichen Unterschied zur vorherigen steuerlichen Behandlung dar.

Mit der ökosozialen Steuerreform wurde die Besteuerung digitaler Währungen an die Besteuerung von Kapitalvermögen angeglichen. Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die Besteuerung von Krypto-Einkünften:

EinkunftsartBesteuerung vor der ReformBesteuerung nach der ReformSteuerlast
Laufende EinkünfteNicht einheitlich geregeltEinbeziehung in die KapitalerträgeSondersteuersatz 27,5%
Realisierte KursgewinneAbhängig von BehaltefristenUnabhängig von Behaltefristen steuerpflichtig beim Tausch in Fiat und andere Werte

Auswirkungen durch die Ökosoziale Steuerreform:  

  • Ein Einheitlicher Steuersatz (27,5%) auf die meisten Krypto Transaktionen 
  • Die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist fällt, dafür
  • Entsteht die Steuerpflicht erst bei Tausch in Fiat, Dienstleistungen und andere Werte. Der Tausch von Krypto zu Krypto wird steuerlich unbeachtlich
  • Realisierte Verluste können mit anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen (27,5%) verrechnet werden
  • NFTs sind von Kryptowährungen ausgenommen und werden weiterhin nach der alten Rechtslage behandelt

Die reformierte Krypto-Steuer in Österreich bringt einige Änderungen sowie Möglichkeiten für Anleger in Österreich. Eine genaue Ermittlung der steuerbaren Einkünfte sowie eine zukunftsorientierte Steuerstrategie sind zielführend, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und optimale steuerliche Ergebnisse zu erzielen.

Erfasste Kryptowährungen und deren steuerliche Behandlung

Im Rahmen der Krypto Besteuerung Österreich fallen Kryptowährungen, die eine Akzeptanz als Tauschmittel finden, unter die steuerrechtlichen Regelungen (§ 27b Abs 4 EStG). Das bedeutet, dass neben bekannten Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum auch Stablecoins zu den steuerlich erfassten digitalen Währungen gehören. Letztere zeichnen sich durch ihre Bindung an den Wert einer herkömmlichen Währung oder an einen anderen Wert aus.

KryptowährungstypSteuerliche ErfassungBemerkung
BitcoinEthereumErfasstAkzeptiert als Tauschmittel
StablecoinsErfasstWertbindung an herkömmliche Währungen oder andere Werte
Non-Fungible Token (NFTs)Nicht erfasstBesteuerung nach der alten Rechtslage

Die Steuerliche Behandlung von Digitalen Assets, die nicht unter diese Definition fallen, richtet sich nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Bestimmungen. Insbesondere betrifft das die Höhe der Besteuerung von Gewinnen oder Verlusten (Einkommensteuersatz bis zu 55%), die Haltefrist und die Freigrenze (€440).   

  • Steuerpflicht besteht bei Kryptowährungen, die als Tauschmittel dienen (§ 27b Abs 4 EStG).
  • Stablecoins unterliegen aufgrund ihrer Eigenschaften ebenfalls der Krypto Besteuerung.
  • NFTs sind nicht erfasst und werden nach der alten Rechtslage besteuert.

Neuerungen gibt es auch bei der Besteuerung von Krypto Einkommen. 

Besteuerungsgrundlagen für Kryptowährungen: Von Mining bis Staking

Krypto Einkommen spielt für viele Krypto Anleger eine wichtige Rolle und wird in Österreich auch steuerrechtlich erfasst. Zu den Kernaktivitäten, die im Rahmen der Krypto-Steuer in Österreich betrachtet werden, gehören das Mining und das Lending von Kryptowährungen. Beide generieren laufende Einkünfte und sind unmittelbar zum Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig.

Hinweis: Solange der Rahmen die private Vermögensverwaltung nicht überschreitet. 

Steuerpflicht bei Mining und Lending

Beim Mining, als Teilnahme am Konsensalgorithmus, sowie beim Lending, dem Verleihen von Kryptowährungen gegen Zinsen, entstehen Einkünfte, die nach dem österreichischen Steuerrecht als laufen betrachtet und mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% bei Zufluss besteuert werden.

TätigkeitSteuerliche BehandlungSteuersatz
MiningSteuerpflichtige laufende Einkünfte27,5%
LendingSteuerpflichtige laufende Einkünfte27,5%

Bei diesen Aktivitäten ist zu berücksichtigen, dass der Wert der Kryptowährung im Moment des Zuflusses die Bemessungsgrundlage für die Steuerpflicht bildet.

Steuerliche Ausnahmen bei Staking und Airdrops

Anders als beim Mining und Lending fallen Staking und Airdrops unter spezifische steuerliche Ausnahmen. Hierbei erfolgt zum Zeitpunkt des Zuflusses keine Besteuerung. 

Bei Staking, also dem Halten von Kryptowährungen im Netzwerk zur Unterstützung der Transaktionsverarbeitung, sowie bei Airdrops, dem kostenfreien Erhalt von Kryptowährungen, ergibt sich somit eine Verschiebung der Besteuerung bis zur tatsächliche Veräußerung. Diese Verschiebung ist ein Vorteil für die Steuerpflicht bei Kryptowährungen in Österreich.

Die erhaltenen Kryptowährungen sind mit Anschaffungskosten von Null anzusetzen. Bei einer späteren Veräußerung wird der daraus resultierende Gewinn mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% besteuert. 

  • Steuerpflicht bei Mining und Lending von Kryptowährungen – laufende Einkünfte mit einem Steuersatz von 27,5% bei Zufluss.
  • Krypto Steuer Ausnahmeregelung – Staking und Airdrops werden bei Zufluss nicht besteuert. Ein Gewinn bei Veräußerung wird mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% besteuert. 
  • Besteuerungsgrundlagen für erhaltene Kryptowährungen aus nicht steuerrelevanten Aktivitäten sind bei einer späteren Veräußerung in vollem Umfang relevant.

Die Besteuerungsgrundlagen für Kryptowährungen in Österreich sind mit der ökosozialen Steuerreform klarer geworden und bringen Optimierungsmöglichkeiten mit sich für Anleger und Investoren. 

Spezifische Regelungen für Gewinne und Verluste aus Kryptowährungsgeschäften

Die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich sieht vor, dass du Gewinne aus Kryptowährungen als auch aus traditionellen Kapitalanlagen in deiner Einkommensteuererklärung angibst. Spezifische Regelungen erlauben, dass du Verluste aus Krypto-Geschäften mit anderen positiven Kapitaleinkünften verrechnen kannst. Dies bietet dir als Anleger die Möglichkeit, deine Steuer zu optimieren.

Der Veräußerungsgewinn, der den Unterschied zwischen Verkaufserlös und den Anschaffungskosten darstellt, kann durch direkt zugehörige Aufwendungen reduziert werden.

Im Detail sehen die Regelungen zur Verlustverrechnung in Österreich vor, dass Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit dem Verkauf oder Erwerb von Kryptowährungen stehen, die Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden Gewinn mindern dürfen. Hierzu zählen beispielsweise Transaktionsgebühren oder andere Nebenkosten, die unmittelbar mit dem Krypto-Handel verknüpft sind.

BerechnungsaspektBeispiel
VeräußerungserlösVerkauf der Kryptowährung für 10.000 EUR
AnschaffungskostenKauf der Kryptowährung für 7.000 EUR
Transaktionsgebühren150 EUR
Veräußerungsgewinn vor Aufwendungen3.000 EUR
Veräußerungsgewinn nach Aufwendungen2.850 EUR (3000 EUR – 150 EUR)

Für diese spezifischen Regelungen zur Verlustverrechnung und Berücksichtigung von Aufwendungen für Krypto-Währungen hilft dir eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen. So kannst du deine steuerliche Situation genau nachvollziehen und gegebenenfalls optimieren.

  1. Erfassung aller Transaktionen und Aufwendungen im Zusammenhang mit deinen Krypto-Währungen.
  2. Berechnung des Veräußerungsgewinns unter Berücksichtigung aller zugehörigen Kosten.
  3. Verrechnung von Verlusten aus Krypto-Geschäften mit anderen Kapitaleinkünften.

Krypto-Steuersatz in Österreich: Was Anleger wissen müssen

In Österreich ist für Krypto Anleger der 27,5% Sondersteuersatz zu beachten. Dieser gilt für laufende Einkünfte aus Kryptowährungen und für Gewinne aus Veräußerungen. Die meisten Krypto-Einkünfte unterliegen diesem 27,5% Sondersteuersatz. Zusätzlich gibt es bestimmte Ausnahmefälle, die vom Progressiven Einkommensteuertarif erfasst werden. Dies betrifft insbesondere die Einkünfte aus NFTs. 

Durch die adäquate Anwendung des Krypto-Steuersatzes in Österreich kannst du dein Portfolio effektiv verwalten und unerwartete steuerliche Belastungen vermeiden.

Die folgende Tabelle soll dir dabei helfen, eine klare Vorstellung von der aktuellen Steuerlage zu bekommen:

EinnahmequelleSteuerliche BehandlungSteuersatz
Laufende Einkünfte aus KryptowährungenSondersteuersatz27,5%
Laufende Einkünfte aus Airdrops und StakingKeine Besteuerung bei Zufluss / Sondersteuersatz bei Veräußerung0 / 27,5%
Gewinne aus Veräußerung von KryptowährungenSondersteuersatz27,5%
Gewinne aus Veräußerung von NFTsProgressiver Einkommensteuertarif bei Veräußerung innerhalb eines JahresIndividuell

Mit diesen Informationen bist du als Krypto Anleger gut ausgestattet, um deine Sorgfaltspflicht wahrzunehmen und nicht von unvorhergesehenen Steuerforderungen überrascht zu werden. 

Tipp: 

  • Prüfe, welche Einkünfte unter den 27,5% Sondersteuersatz fallen.
  • Informiere dich über mögliche Ausnahmen, die dem Progressiven Einkommensteuertarif unterliegen.
  • Nutze die zulässigen Ausnahmen, um deine Steuerlast zu optimieren. 

Der Krypto-Steuersatz in Österreich ist nicht der wichtigste, dennoch ein wesentlicher Faktor für den Erfolg und die Nachhaltigkeit eines Krypto-Portfolios. Unser Tipp: Achte auf eine lückenlose Dokumentation aller Transaktionen und die richtige Klassifizierung deiner Assets und Transaktionen. 

Kapitalertragsteuer (KESt) und ihre Anwendung auf Krypto-Einkünfte

Als Anleger in Österreich gibt es  ab dem 1.1.2024 eine Erleichterung hinsichtlich der Kapitalertragsteuer auf Krypto-Einkünfte. Diese Änderungen betrifft Assets und Transaktionen, die von inländischen Dienstleistern abgewickelt werden. Nach eine Übergangsfrist von 2 Jahren sind ab 2024 inländische Anbieter verpflichtet, 27,5% Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. 

Neuerungen bei der Kapitalertragsteuer 

Beginnend mit dem Jahr 2023 freiwillig und 2024 verpflichtend, hat die österreichische Finanzverwaltung eine reformierte Praxis bei der Besteuerung von Kapitalerträgen eingeführt. Für dich bedeutet das, dass inländische Dienstleister verpflichtet sind, den sogenannten KESt-Abzug direkt vorzunehmen. Diese Vorschrift hat weitreichende Folgen für deine Krypto-Einkünfte in Österreich, da mit diesem Schritt die Steuern bereits an der Quelle erhoben und abgeführt werden.

Die erneuerten Maßnahmen bei der Kapitalertragsteuer führen zu einer administrativen Erleichterung für dich als Investor. Konkret bedeutet dies, dass durch den KESt-Abzug deiner Einkünfte aus Kryptowährungen als endbesteuert gelten und somit nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeführt werden müssen. Diese Neuerungen gelten für inländische Dienstleister und vereinfachen dein Vorgehen bei der Steuererklärung für deine Investments.

KESt-Abzug und Endbesteuerung bei Kryptowährungen

Die neu implementierte Endbesteuerung deiner Kryptowährungserträge versetzt dich in die komfortable Lage, dass du dich nicht mehr um die Steuerdeklarationen kümmern musst. Das trifft zu, wenn du inländische Dienstleister für deine Aktivitäten nutzt. Ausländische Kapitalerträge (z.B. bei Kraken, oder einer DEX) bilden eine Ausnahme. Wenn kein KESt-Abzug erfolgt ist, bist du weiterhin für die korrekte Versteuerung zuständig. Hier die Details zur Handhabung von Kapitalerträgen ab 2024:

EinkunftsartErfassungNotwendigkeit zur Erklärung
Krypto-Einkünfte innerhalb ÖsterreichsKESt-Abzug durch DienstleisterNein, Endbesteuerung erfolgt
Ausländische KapitalerträgeKein automatischer KESt-AbzugJa, weitere Deklaration notwendig

Auch wenn deine Krypto-Einkünfte durch die KESt endbesteuert sind, wird empfohlen, die Belege und Nachweise der Transaktionen zu bewahren. So bist du perfekt vorbereitet, sollte das österreichische Finanzamt Rückfragen haben oder Belege einfordern.

Zusammengefasst erleichtert die Kapitalertragsteuer auf Krypto-Einkünfte die steuerliche Behandlung digitaler Investments in Österreich. Im Detail empfiehlt es sich, dass du dich über die neue Regelung informierst, um die Vorteile des Steuersystems optimal zu nutzen. 

Altbestand und Neuvermögen: Besteuerung von Krypto-Anlagen vor und nach März 2022

Die Einführung der Österreich Krypto-Steuerreform hat die steuerlichen Rahmenbedingungen für Krypto-Anlagen maßgeblich verändert. Unterschieden wird zwischen Altbestand Krypto-Anlagen und Neuvermögen. Die Einführung der Kategorisierung in Altbestand und Neuvermögen resultiert in einer differenzierten Besteuerung: Für den Altbestand gelten weiterhin die steuerlichen Bedingungen vor März 2022, während das Neuvermögen sich nach den neuen Gesetzen richtet. Diese Untergliederung hat somit unmittelbare Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung und potentielle Steuerverbindlichkeiten von Krypto-Investoren in Österreich.

Im Detail heißt das:

Wenn du vor dem 1. März 2021 in Kryptowährungen investiert hast, werden diese zum Altbestand gezählt und unterliegen weiterhin den damaligen steuerlichen Regelungen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Krypto-Anlagen, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden, der neuen Besteuerungsregelung unterliegen und als Neuvermögen klassifiziert werden.

Achtung! Für den Neubestand gelten bei Veräußerung bis 28.2.2022 die Bestimmungen der Einkünfte aus Spekulationsgeschäften, also Besteuerung mit Einkommensteuer bis zu 55%. Zusätzlich kommt die 1-jährige-Spekulationsfrist nicht mehr zur Anwendung. 

  • Auf Antrag kannst du für den Zeitraum 1.1.2022 bis 28.2.2022 für Veräußerungen in die neuen Richtlinien optieren und eingeschränkt vom Sondersteuersatz 27,5% profitieren.
  • Altvermögen bleibt von der neuen Besteuerung unberührt. Auch beim Einsatz der Währungen, z.B. beim Staking. 

Zusammengefasst:

Zeitpunkt des ErwerbsBesteuerungskategorieAnzuwendende Steuerregelungen
Vor dem 1. März 2021AltbestandAlte steuerliche Regelungen
Nach dem 28. Februar 2021NeuvermögenNeue Besteuerungsregelungen gemäß Krypto-Steuerreform
ab 28.2.2022. Für Veräußerungen eingeschränkt ab 1.1.2022 optional

Angesichts dieser komplexen Thematik empfiehlt es sich, im Einzelfall die Situation mit professioneller Unterstützung  mit Expertise im Bereich Krypto Besteuerung Österreich, zu analysieren. 

Herausforderungen bei der Einkommensteuererklärung für Krypto-Investoren

Die Welt der Kryptowährungen bietet viele Chancen. In diesem Beitrag hast du vielleicht schon erkannt, dass es für dich als Krypto-Investor in Österreich bei der Einkommensteuererklärung besondere Herausforderungen gibt. Gleichzeitig hast du auch bei der Besteuerung Chancen, die du für dich nutzen kannst. Die korrekte Dokumentation aller Transaktionen sowie die Beachtung der steuerlichen Regelungen zur Verlustverrechnung sind dabei zentral.

Besonderheiten bei der Einkommensteuererklärung

Bei der Deklaration deiner Einkünfte aus Kryptowährungen in der Einkommensteuererklärung muss jede Transaktion, sei es ein Kauf, Verkauf, Tausch oder das Mining von digitalen Währungen, dokumentiert werden. Dies dient als Grundlage um Verluste geltend zu machen. 

Verlustverrechnung und Dokumentationspflichten

Ein wichtiger Aspekt ist die Verlustverrechnung. Mit der ökosozialen Steuerreform hast du die Chance, dein Recht der Verlustverrechnung Kryptowährungen zu nutzen. Verluste aus Kryptowährungsgeschäften darfst du unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen positiven Kapitaleinkünften (z.B. Aktien, Dividenden) verrechnen. Allerdings brauchst du eine wasserdichte Dokumentation, um Komplikationen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Die nachfolgende Tabelle gibt dir Aufschluss über die wesentlichen Dokumentationspflichten für die Verlustverrechnung deiner Kryptowährungstransaktionen:

Art der DokumentationZweck
TransaktionsdatenNachweis der Anschaffung und Veräußerung
Kurswert zum Zeitpunkt der TransaktionBestimmung des Verlustes oder Gewinns
Zugehörige GebührenBerücksichtigung bei der Verlustverrechnung
Datum des Zu- und AbflussesZuordnung zum Steuerjahr

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Einkommensteuererklärung Kryptowährungen macht einen Verlustausgleich mit anderen Kapitalmarkt Erträgen möglich und eine lückenlose Dokumentation erlaubt dir, diesen Vorteil zu nutzen.

Fazit: dein Krypto Steuer Leitfaden für Österreich

  • Seit März 2022 gelten in Österreich die Regelungen der ökosozialen Steuerreform für Krypto-Transaktionen. 
  • Die Krypto-Steuern in Österreich werden auf die erzielten Gewinne berechnet und bei Veräußerung in Fiat, Waren und Dienstleistungen oder andere Werte fällig. Der Tausch von Krypto zu Krypto ist nicht steuerwirksam. In diesem Fall werden die Anschaffungskosten weiter getragen. 
  • NFTs werden weiterhin nach den Regelungen der alten Rechtslage besteuert. 
  • Kryptowährungen die vor dem 1.3.2021 angeschafft wurden, gelten als Altvermögen und werden nach der alten Rechtslage besteuert. 
  • Auch Einkünfte aus Staking sind ab 2022 in Österreich steuerpflichtig. Delegated Staking Einkünfte werden erst bei Veräußerung mit dem Sondersteuersatz von 27,5% besteuert. Bei Zufluss fällt keine Steuer an. 
  • Die 1-jährige Haltefrist gilt weiterhin für Altvermögen. Auf Neuvermögen (angeschafft ab 1.3.2021) findet sie keine Anwendung mehr. 
  • Ein Verlustausgleich mit anderen Kapitalmarkterträgen ist zulässig. In etwa der Ausgleich mit Gewinnen aus Aktien oder Dividenden. 

Wie versteuere ich Kryptowährungen in Österreich?

Du musst die Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen und aus laufenden Einkünften in deiner Steuererklärung in Österreich angeben. Seit dem 1. März 2022 gelten in Österreich die Regelungen zur Besteuerung nach der ökosozialen Steuerreform.

Muss ich meine Bitcoin Gewinne im Jahr 2023 in Österreich versteuern?

Ja, in Österreich musst du Steuer auf Krypto Gewinne abgeben. Der Freibetrag für Krypto Gewinne findet bei Bitcoin keine Anwendung mehr. Gewinne aus dem Tausch in Fiat und andere Werte musst du mit dem Sondersteuersatz von 27,5% versteuern. 

Wie wird die Krypto Steuer in Österreich berechnet?

Die Krypto Steuer in Österreich wird auf Basis des Verkaufspreises minus des Kaufpreises und der Transaktionskosten berechnet. Der daraus resultierende Gewinn ist zu versteuern.

Kann ich Krypto-Steuern in Österreich umgehen?

Nein, das Umgehen von Krypto-Steuern ist illegal und kann zu Strafen führen. Alle Einkünfte aus Krypto-Transaktionen, einschließlich Staking, müssen in Österreich versteuert werden.

Wie werden Kryptowährungen in meiner Steuererklärung in Österreich betrachtet?

Kryptowährungen werden in Österreich als Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet. Sie müssen in deiner Steuererklärung angegeben und versteuert werden.

Ändert sich die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich ab 2024?

Ab 1.1.2024 sind inländische Dienstleister verpflichtet, Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Das vereinfacht die Steuererklärung, sofern du nur bei inländischen Dienstleistern handelst. Die Höhe der Besteuerung bleibt gleich. 

Was passiert, wenn ich länger als ein Jahr Kryptowährungen halte, muss ich dann Steuern zahlen in Österreich?

Krypto Assets, die du vor 1.3.2021 angeschafft hast (Altbestand), kannst du nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei veräußern. Für Krypto-Assets, die du ab 1.3.2021 angeschafft hast (Neubestand), gilt die Jahresfrist nicht mehr.

Wie wird das Staking von Kryptowährungen in Österreich besteuert?

In Österreich sind Einkünfte aus Staking als Einkommen aus Kapitalvermögen zu versteuern. Delegated Staking wird erst bei der Veräußerung besteuert. 

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